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Viele Patient/Innen sind verunsichert,
ob die Weisheitszähne wirklich entfernt werden
müssen. Die folgenden Informationen sollen Sie
umfassender orientieren und Ihnen die Entscheidungsfindung
erleichtern.
Als retiniert wird ein Zahn bezeichnet,
der zum normalen Zeitpunkt seines Durchbruchs noch
nicht in der Mundhöhle zu sehen ist. Es kann
sein, dass er nur teilweise durch die Schleimhaut
ragt, direkt darunter liegt oder sogar noch vollständig
von Knochen umgeben ist (impaktiert).
Indikationen
der Extraktion
Die Tatsache allein, dass ein Zahn zur üblichen
Zeit nicht durchgebrochen ist, stellt noch keinen
Grund zur Entfernung dar. Die Beurteilung retinierter
Zähne erfolgt somit immer individuell mit den
entsprechenden klinischen und röntgenologischen
Befunden (Panoramaschichtaufnahme).
Im Folgenden sind die häufigsten
Gründe für die sinnvolle Entfernung der
Weis-heitszähne aufgeführt:
- nur
teilweiser Durchbruch der Zahnkrone mit lokaler
Infektion
(wiederholt schmerzhaft)
- Retention
mit Zystenbildung
- Karies
oder Nervenentzündung (Pulpitis)
- parodontale
Taschenbildung zum Nachbarzahn
- Resorptionen
an benachbarten Wurzeln
- aus
prophylaktischen Gründen, wenn die Reinigung
(besonders im Zwischenraum) ungenügend ist
und die Nachbarzähne geschädigt werden.
- aus
kieferorthodontischen Gründen zur Behebung
eines Engstandes
Zeitpunkt
der Extraktion
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Weisheitszahn
zu entfernen, bevor er einen möglichen Schaden
an benachbarten Zähnen verursacht hat (prophylaktisch).
Da die Komplikationen mit zunehmendem Alter häufiger
werden, empfiehlt sich die Situation ,vor dem 25.
Lebensjahr abzuklären, d.h. bevor das Wurzelwachstum
vollständig abgeschlossen ist.
Auf alle Fälle informieren wir unsere Patient/innen
über vorhandene retinierte Weisheitszähne,
bestehende Probleme oder mögliche Auswirkungen
bei Belassen der Zähne. Individuell wird mit
Hilfe des Röntgenbildes die Lage des Zahnes,
das chirurgische Vorgehen der Entfernung, mögliche
Risiken und die Nachsorge besprochen. Am Schluss entscheiden
Sie!
Zahlt
die Krankenkasse die Behandlung?
Die Krankenkassen bezahlen nur die Entfernung von
Weisheitszähnen, die einen Krankheitswert aufweisen
(z.B. Zystenbildung). Selbstverständlich werden
wir bei den entsprechenden Situationen den Krankenkassen
ein Gesuch um Kostengutsprache einreichen. Wir können
für eine Übernahme der Kosten keine Garantie
geben.
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