|
Die Einhaltung des Kostenvoranschlages
ist für uns höchstes Gebot. Sie
können sich darauf verlassen, dass Ihr Rechnungsbetrag
den Kosten-
voranschlag nicht überschreitet.
Es ist
jedoch möglich, dass sich im Verlaufe einer aufwendigen
Behandlung ungeplante Massnahmen aufzwingen. In solchen
Situationen ist es unsere Aufgabe, Sie auf diesen
Umstand und über eine allfällige Kostenfolge
zu informieren.
Nehmen
Sie uns beim Wort!
|